Planung - Einreichung - Benützungsbewilligung

Bauplanung

Für die Errichtung eines Bauwerkes, aber auch für die niveaumäßige Veränderung eines Grundstückes, ist eine Planung nötig. Diese beinhaltet nicht nur die flächenmäßige und räumliche Darstellung, sondern sie muss auch auf die örtlichen und äußeren Gegebenheiten Rücksicht nehmen.


Planungskosten sind im Kaufpreis enthalten und können nur bei Mehrfachplanung auf Wunsch des Käufers auch separat in Rechnung gestellt werden, wenn ein eigener Planungsauftrag gegeben wird.


Der Lage eines Gebäudes auf einem Grundstück sind oft bedeutende Grenzen gesetzt. Flucht- und Begrenzungslinien, Bauabstände, aber auch Höhenlagen werden von den Behörden vorgeschrieben.


Daher soll vor einer Planung bei der Gemeinde um die Bekanntgabe der Fluchtlinien und Höhenlagen eingereicht werden. Mit diesem Bescheid werden auch die Höhenlagen eines Ortskanals und dergleichen angegeben.


Diese Angaben können manches Mal so einschneidend sein, dass eine gewünschte Verbauung oder Bauform gar nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Wert eines Hauses und die Nutzungsqualität sind aber weitestgehend von der Qualität der Planung abhängig.


Das wirkliche Können eines Planers liegt nicht nur in der gekonnten Fassadengestaltung, sondern vor allem in der Grundrissplanung. Hier kommt primär die "Wohnqualität" zum Tragen und diese sollte bei einem Wohnhaus an vorderster Stelle liegen.

  • Es steht fest, dass ein guter Grundriss immer zu einer guten Fassadengestaltung führt, selten aber umgekehrt.
  • Einen guten Grundriss zu machen, erfordert jedoch ein hohes Können, und das haben meist nur erfahrene Architekten und Baumeister.
Fertighäuser werden fast ausnahmslos von Architekten geplant, wobei natürlich die Planungskosten auf eine Serie von typisierten Objekten umgelegt werden können. Bei einem individuell geplanten Haus betreffen die Planungskosten nur dieses Projekt. Dafür hat aber der Hausbauer auch die Gewissheit, ein Unikat für seine Bedürfnisse und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu erhalten.
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Einreichung

Für die Einreichung eines Bauvorhabens bei einer Behörde ist ein Einreichungsplan mit einer Baubeschreibung nötig. ....



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Bauausführung

Die Errichtung eines Bauwerkes darf erst nach Ausstellung eines gültigen Baubescheides erfolgen. Jede Bautätigkeit vor der Ausstellung eines Baubescheides ist unbedingt zu unterlassen und könnte schwerwiegende Folgen und Strafen nach sich ziehen.