Die Baugenehmigung

Das Vorliegen einer rechtskräftigen Baugenehmigung ist zwingende Vorraussetzung zur Errichtung eines geplanten Hauses. Unter Umständen sind zusätzliche Genehmigungen bezüglich Wasserrecht, Ortsbildschutz oder Denkmalschutz erforderlich. Die Baugenehmigung wird nach Festestehen des Entwurfes und der Klärung der Bebauungssituation (genehmigter Bebauungsplan), klare Bestimmung der Bauweise und der Lage des Hauses) von der Stadt oder der Gemeinde erteilt.
Es sind dies Formalitäten, um sind in der Regel der Architekt oder Baumeister kümmert. Er wird auch das Behördenverfahren beschleunigen, indem er bereits in der Vorentwurfsphase mit den zuständigen Stellen Rücksprache hält.
Und nun der Tipp unseres Häuslbauers:
Dem Bauherren kommt die Aufgabe zu, den Kontakt mit den zukünftigen Nachbarn herzustellen und allfällige Fragen zu klären, welche durch das geplante Objekt aufgeworfen werden können. Pflegen Sie diese Kontakte, sie sind der Auftakt zu den "gutnachbarschaftlichen Beziehungen"!
