Die Baugenehmigung

Baugenehmigung München 1911

Das Vorliegen einer rechtskräftigen Baugenehmigung ist zwingende Vorraussetzung zur Errichtung eines geplanten Hauses. Unter Umständen sind zusätzliche Genehmigungen bezüglich Wasserrecht, Ortsbildschutz oder Denkmalschutz erforderlich. Die Baugenehmigung wird nach Festestehen des Entwurfes und der Klärung der Bebauungssituation (genehmigter Bebauungsplan), klare Bestimmung der Bauweise und der Lage des Hauses) von der Stadt oder der Gemeinde erteilt.

 

Es sind dies Formalitäten, um sind in der Regel der Architekt oder Baumeister kümmert. Er wird auch das Behördenverfahren beschleunigen, indem er bereits in der Vorentwurfsphase mit den zuständigen Stellen Rücksprache hält.



Und nun der Tipp unseres Häuslbauers:

 

Dem Bauherren kommt die Aufgabe zu, den Kontakt mit den zukünftigen Nachbarn herzustellen und allfällige Fragen zu klären, welche durch das geplante Objekt aufgeworfen werden können. Pflegen Sie diese Kontakte, sie sind der Auftakt zu den "gutnachbarschaftlichen Beziehungen"!


In der Regel wird durch die Baubehörde zur Ermittlung des Sachverhaltes eine mündliche Bauverhandlung durchgeführt, zu welcher auch die Nachbarn geladen werden.
Erfahrungsgemäß sind Baugenehmigungen in kleineren Gemeinden sehr rasch zu erwirken (drei bis fünf Wochen), in größeren Gemeinden (insbesondere in Städten) kann es jedoch bis zum Vorliegen des Baubescheides zwischen zwei und sechs Monaten dauern.