
Errichtung eines Bauwerkes durch befugte Unternehmen
Die Errichtung von Bauwerken jeglicher Art ist ausnahmslos nur durch konzessionierte und befugte Unternehmen gestattet.
Daher ist es zweckmäßig, bei der Auftragserteilung zu achten, ob der Auftragnehmer die Konzession eines Baumeisters oder Zimmermeisters nachweisen kann.
Planende - z.B. Architekten oder planende Baumeister - müssen mit den ausführenden Unternehmen nicht identisch sein! Dies hat den Vorteil, dass nach einvernehmlich mit dem Bauherrn festgelegte Planungen, verschiedene ausführende Unternehmen zur Offerlegung eingeladen werden können, und damit das günstigste Angebot eruiert werden kann.
Wurde dann mit dem ausgewählten Unternehmen ein Errichtungsvertrag abgeschlossen, hat dieses die verpflichtende Aufgabe, der Baubehörde einen verantwortlichen Bauleiter (Bauführer) zu nominieren.
Koordinator ist fast immer Pflicht
Seit 1. Juli 1999 ist ein Gesetz in Kraft, das bei praktisch jeder Wohnungssanierung schlagen wird. Sobald unterschiedliche Handwerker tätig werden, muss neuerdings ein sogenannter Koordinator ernannt werden.
Für Privatpersonen, die ihre Wohnung sanieren, bedeutet das in der Praxis, dass sie eine "qualifizierte Person" - als eine solche gilt ein Baumeister oder Ziviltechniker (Architekt, Ingenieurkonsulent, Zivilingenieur) - mit der Rolle des "Bauarbeitenkoordinators" betrauen müssen. Dieser kann mit jenem Baumeister oder Generalunternehmer identisch sein, der ohnehin schon die Planung bzw. Durchführung der Arbeiten macht.

Der Baustellenkoordinator - Er soll Bauherren vor Schaden bewahren
Das Wunschziel ist definiert, auch die Entscheidung für diverse Firmen ist bereits gefallen. Nun geht es frisch ans Werk - doch wer hat ein Auge darauf, dass auch alles so geschieht, wie Sie es sich gewünscht haben? Wer verhindern will, dass falsche Materialien verwendet werden oder ein Zimmer einen hässlichen Anstrich erhält, sollte die Bauleitung in professionelle Hände legen.
Laut einem neuen Gesetz muss ohnehin ein Baukoordinator ernannt werden. Dieser kann die richtige Reihenfolge der Arbeiten festlegen (Bodenleger erst nach dem Maurer) und die Dauer der Arbeitsabläufe abschätzen, sodass keine Stehzeiten entstehen.
Häuslbauertipp:
Je mehr Zeit man selbst auf der Baustelle verbringt, desto eher werden die eigenen Vorstellungen verwirklicht. Außerdem wird die Bauzeit dann seltener überschritten.
- Entscheiden Sie, ob Sie die Ausführung und Kontrolle in einer Hand haben wollen.
Beides hat Vorteile und Nachteile. Ein Generalunternehmer erspart mühsames Suchen und Auswählen der idealen Anbieter, andererseits kontrolliert niemand sich selbst besonders kritisch. Professionelle Hilfe ist jedenfalls bereits in der Planungsphase meist von Vorteil
Schon bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, auf deren Basis die Firmen Kostenvoranschläge unterbreiten, kann die Expertenmeinung von Vorteil sein: Architekten, Ingenieurskonsulenten, Baumeister und Zivilingenieure wissen um die Umsetzbarkeit einer Idee und können möglicherweise eine billige Alternative anbieten. Sie holen Angebote ein, prüfen diese und verhandeln mit den Firmen.
Vor allem aber in der Phase der tatsächlichen Arbeiten sind sie Gold wert. Sie kontrollieren die Bauausführung und die Abrechnung der Unternehmen. - Haben Sie sich für die Überwachung der Bauarbeiten durch einen Fachmann entschieden, müssen Sie für ihn selbstverständlich extra zahlen. Je nach Leistungsumfang ist mit sieben bis zehn Prozent der Gesamtkosten zu rechnen. Es muss aber nicht sein, dass dies unterm Strich ein höheres Budget bedeutet: Ein kompetenter Experte kann helfen, Geld zu sparen.
- Wie bei allen Geschäften, so ist auch hier der schriftliche Vertrag von Vorteil. Schließen Sie mit den Firmen Werkverträge ab. Lassen Sie sich nicht auf hohe Vorauszahlungen ein. Haben Sie bereits 90 Prozent des Preises bei Auftragserteilung bezahlt, dann haben Sie ein starkes Druckmittel für eine mangelfreie Arbeit aus der Hand gegeben.
Wer das Gesetz nicht befolgt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Die Verwaltungsstrafe für den Fall, dass der Bauherr der Vorschrift nicht nachkommt, beträgt zwischen ? 150,-- und ? 7.000,--, im Wiederholungsfall bis ? 14.000,--. Dazu kommen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, wenn wirklich etwas passiert.
Die Innung steht hinter dem Gesetz. Es sei positiv, dass der Bauherr in die Verantwortung genommen werde. Schließlich war es für Firmen bisher schwierig, diesen zu Schutzmaßnahmen - die ja etwas kosten - zu animieren.
Diese Kosten, die den Bauherrn treffen, seien eine Lappalie gemessen an den Einsparungen bei den Gesundheitskosten. Ein Arbeitsunfall kostet die Wirtschaft drei Prozent des gesamten Bauumsatzes. Durch das neue Gesetz erwartet die Innung in den nächsten Jahren einen Rückgang der Arbeitsunfälle um bis zu sechs Prozent.
