baustellenkoordinator

Planungs- und Baustellenkoordination gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)


  • Planungskoordination - Einflussnahme auf alle Planungsphasen hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung der Gefahrenverhütung.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) erstellen und Erläuterungen an den Bauherrn bzw. Projektleiter.
  • Baustellenkoordination - Umsetzung und Anwendung des SIGE-Planes bei der Baudurchführung, samt vorgehender Erläuterung gegenüber den am Bau Beteiligten.
  • Überprüfung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Verhütung von Unfällen, samt Informations- und Berichtswesen.