
Planungs- und Baustellenkoordination gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
- Planungskoordination - Einflussnahme auf alle Planungsphasen hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung der Gefahrenverhütung.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) erstellen und Erläuterungen an den Bauherrn bzw. Projektleiter.
- Baustellenkoordination - Umsetzung und Anwendung des SIGE-Planes bei der Baudurchführung, samt vorgehender Erläuterung gegenüber den am Bau Beteiligten.
- Überprüfung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Verhütung von Unfällen, samt Informations- und Berichtswesen.
