
Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
- Überwachung der Ausführung des Werkes und der Baustelle auf Übereinstimmung mit der Bewilligung, der Beauftragung, den Plänen und Beschreibungen, sowie den einschlägigen Vorschriften.
- Überwachung des Zeitplanes, Kontrolle der Abrechnungsgrundlagen (Bautagesberichte, Mengenaufstellungen, ...).
- Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfung und Kostenzusammenstellung.
- Antrag auf Behördenabnahme und Teilnahme daran.
- Übergabe des Werkes an den Auftraggeber/Bauherrn, samt Übergabe der Projektunterlagen und Auflistung der Gewährleistungsfristen.
