baukontrolle

Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)


  • Überwachung der Ausführung des Werkes und der Baustelle auf Übereinstimmung mit der Bewilligung, der Beauftragung, den Plänen und Beschreibungen, sowie den einschlägigen Vorschriften.
  • Überwachung des Zeitplanes, Kontrolle der Abrechnungsgrundlagen (Bautagesberichte, Mengenaufstellungen, ...).
  • Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfung und Kostenzusammenstellung.
  • Antrag auf Behördenabnahme und Teilnahme daran.
  • Übergabe des Werkes an den Auftraggeber/Bauherrn, samt Übergabe der Projektunterlagen und Auflistung der Gewährleistungsfristen.