Gesetz

Die Bauordnungen


Die Bauvorschriften in Österreich gehören wohl zu den kompliziertesten Rechtsmaterien, alleine schon aufgrund der Tatsachen, dass jedes Bundesland ein eigenes Landesgesetz aufweist. Neben den unterschiedlichen Verfahrensbestimmungen zur Erlangen einer Baubewilligung gibt es auch keine einheitlichen Begriffsbestimmungen.


So wird zum Beispiel der Begriff Nachbar in jedem Bundesland anders definiert, ebenso werden ihm ganz unterschiedliche Rechte eingeräumt.
Absolut uneinheitlich sind auch die technischen Bestimmungen in den verschiedenen Bundesländer. Zumindest die allgemeinen Zielsetzungen lassen sich österreichweit ähnlich bis gleichlautend umschreiben: Jedes Bauwerk muss in allen seinen Teilen nach den Erfahrungen der Wissenschaften, insbesondere der technischen Wissenschaften, so ausgeführt werden, dass es den Erfordernissen der Sicherheit in Bezug auf Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Brandschutz, auf Wärme- und Schallschutz ebenso wie auf Einsparung von Energie entspricht. Auch der Schutz der Gesundheit, aber auch der Landschaftsschutz und die Bewahrung des Ortsbildes gehören zum rotten Faden der länderspezifischen Bauordnungen.


Zur Umsetzung dieser Ziele hat jedes Bundesland eigene Vorschriften erlassen, die sich eben nach den speziellen Anforderungen der Landschaft, der Bewohnerdichte und der Verkehrssituation im Laufe der Jahre entwickelt haben. Neben den Baurecht im engeren Sinn, nämlich den örtlichen und technischen Bauvorschriften, kann auch kleineren Bauvorhaben noch eine Vielzahl gesonderte Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen.


Rechtzeitige und genaue Informationen vor Grundkauf und Hausbau ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

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Gesetze der Bundesländer Österreichs

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