
Wohnbauförderung
Mit 1. Jänner 1985 trat das Wohnbauförderungsgesetz 1984 (WFG 1984), Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Förderung der Errichtung von Wohnungen sowie zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, in Kraft. Kundgemacht wurde es im Bundesgesetzblatt Nummer 482 vom 7. Dezember 1984.
Da der Gesetzgeber den einzelnen Bundesländern die endgültige Gestaltung der Wohnbauförderung im Rahmen des WFG 1984 überlassenhat, kommt den jeweiligen Verordnungen der Länder große Bedeutung zu.

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